SIE
PROFITIEREN...

ALS 
ARBEITNEHMER

Damit Sie durch eine Betriebsrente  am Ende eines erfüllten  Arbeitslebens die Zeit danach sorgenfrei genießen können.  Dafür liefern wir optimale Rahmenbedingungen.  

 

1. AUSGEWOGENES PREIS-LEISTUNGS-VERHÄLTNIS 

Obwohl die Zinsen niedrig sind, gibt es einen abgesicherten Weg  ein ordentliches Polster für das Alter zu schaffen. Über Gemeinschaftsverträge lassen sich sowohl ein besseres  Preis-Leistungs-Verhältnis, als auch eine wesentlich effektivere  Risikoabsicherung für den Arbeitnehmer erzielen.  Wie garantieren beste Konditionen.  

 

2. KEINE STEUERN & SOZIALVERSICHERUNGSABGABEN 

Beiträge für die betriebliche Altersversorgung sind im  Rahmen der Grenzen nicht von Steuern und  Sozialversicherungsabgaben belastet. Sie kommen ohne Abzüge  dem Arbeitnehmer zu Gute und verzinsen sich bis zur Rente.  Die Betriebsrente bietet daher den besseren Brutto-Netto-Effekt,  als ein höheres Gehalt.  

 

3. SICHERHEIT BEI VERTRAGSÜBERNAHME 

Wir achten bei den Gemeinschaftsverträgen darauf, dass der Arbeitnehmer die betriebliche Altersversorgung zu unveränderten Konditionen weiter aufbauen kann. Er büßt also keine Ansprüche  ein! Das ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn auch die  Berufsunfähigkeit mit abgesichert ist.  

 

4. GEWINN FÜR ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER 

Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren gleichermaßen vom Vorsorgemodell. Das Bedürfnis beider Parteien nach einer überzeugenden Vorsorgelösung bei gleichzeitiger Absicherung  des Arbeitslebens werden in Einklang gebracht.

ALS
ARBEITGEBER 

Wir entlasten Arbeitgeber finanziell und machen die Arbeitsplätze attraktiver.   

 

1. ATTRAKTIVES ARBEITSUMFELD 

Um Mitarbeiter langfristig zu halten oder auch qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen, können eine Betriebsrente und die  Absicherung bei Berufsunfähigkeit als wirkungsvolles Instrument im Personal-Marketing eingesetzt werden.   

 

2. LOHNNEBENKOSTEN EINSPAREN 

Arbeitgeber sparen Lohnnebenkosten ein, weil für die im Rahmen  der betrieblichen Altersversorgung umgewandelte Lohnanteile  die Sozialversicherungspflicht entfällt. Sie werden steuerrechtlich  als Betriebsausgaben behandelt.

 

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